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Ordnungsamt

Wohnungs­anmeldung in Wiesbaden

Wenn Sie eine Wohnung in Wiesbaden beziehen, haben Sie sich beim Bürgerbüro oder einer Ortsverwaltung anzumelden. 

Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die in Deutschland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.

Wenn Sie innerhalb Deutschlands mit Ihrem Hauptwohnsitz umziehen, können Sie die Anmeldung online abwickeln. Hierfür benötigen Sie einen deutschen Personalausweis oder eID-Karte mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion (Öffnet in einem neuen Tab) inkl. PIN (klicken Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab)).
Falls Sie die Online-Ausweisfunktion nicht besitzen, können Sie per Video-Ident-Verfahren (Öffnet in einem neuen Tab) die Anmeldung vornehmen. 

Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung der Wohnungsgeberin / des Wohnungsgebers oder einer von ihr / von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung (Öffnet in einem neuen Tab)).

Wir sind gerne für Sie persönlich da, arbeiten jedoch ausschließlich nach Terminreservierungen. Schnell und einfach einen Termin beim Bürgerbüro oder den Ortsverwaltungen online im Terminkalender reservieren.

Online-Services

Wohnungs­anmeldung in Wiesbaden

Anschrift

Bürgerbüro
Marktstraße 18
65183 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße; Buslinien 1, 2, 4, 5, 8, 14 15, 16, 17, 18, 20, 21, 22, 23, 24, 27, 30, 36, 45, 46, 47, 48, 262.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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