Wenn Sie eine Wohnung in Wiesbaden beziehen, haben Sie sich beim Bürgerbüro oder einer Ortsverwaltung anzumelden.
Sind Sie unter 16 Jahren obliegt die Anmeldung denjenigen, in deren Wohnung Sie einziehen. Neugeborene, die in Deutschland geboren wurden, sind nur anzumelden, wenn sie in eine andere Wohnung als die der Eltern oder der Mutter aufgenommen werden. Sind Sie volljährig und ist für Sie ein Pfleger oder ein Betreuer bestellt, der den Aufenthalt bestimmen kann, obliegt diesem die Anmeldung.
Sie haben bei der Anmeldung der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung der Wohnungsgeberin / des Wohnungsgebers oder einer von ihr / von ihm beauftragten Person vorzulegen (Wohnungsgeberbestätigung (Öffnet in einem neuen Tab)).
Wir sind gerne für Sie persönlich da, arbeiten jedoch ausschließlich nach Terminreservierungen. Schnell und einfach einen Termin beim Bürgerbüro oder den Ortsverwaltungen online im Terminkalender reservieren.
Online-Services
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Voraussetzungen:
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis bei der Bund-ID.
einen gültigen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion inklusive PIN oder eine eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums inklusive PIN.
ein NFC-fähiges Smartphone (empfohlen) oder ein USB-Kartenlesegerät.
die AusweisApp ab Version 1.24.0 für Ihr Smartphone oder Ihren Computer.
die Wohnungsgeberbestätigung (in digitaler Form), wenn die Wohnung nicht Ihr Eigentum ist.
Bitte beachten Sie, das hierbei eine Vorsprache beim Bürgerbüro nicht mehr notwendig ist.
Eine Wohnungsgeberbestätigung muss vorliegen. Es besteht eine Uploadmöglichkeit oder die Eingabe eines Zuordnungsmerkmales, nach der Bestätigung des Wohnungsgebers online (Öffnet in einem neuen Tab).
Sie möchten sich selbst und evtl. Ihre Familie an-/ ummelden
Sie beherrschen die deutsche Sprache in Wort und Schrift
Ihnen liegen die gültigen Ausweisdokumente aller mitziehenden Personen als Scan vor
Die Vollmachten aller mitziehenden Personen ab 16 Jahren liegen Ihnen ebenfalls als Scan vor
Bitte beachten Sie, dass bei diesem Online-Dienst, nach erfolgter Anmeldung aktuell noch eine Vorsprache im Bürgerbüro notwendig ist, um die Chipdaten des Personalausweises zu aktualisieren.
Sie sind verpflichtet, sich nach Einzug innerhalb von zwei Wochen beim Bürgerbüro oder einer Ortsverwaltung anzumelden. Verspätete Anmeldungen können mit einem Verwarnungsgeld geahndet werden.
Dokumente
Mitzubringen ist:
Ausweisdokumente aller Personen, die angemeldet werden
Bei mehreren Ausweisdokumente sind alle Dokumente vollständig vorzulegen.
Gegebenenfalls: eID-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel
Das Bürgerbüro oder die Ortsverwaltung kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (beispielsweise Eheurkunde, Gerichtsbeschluss).
Gebühren
Gebührenfrei.
Was sollte ich noch wissen?
Personen ab 16 Jahren üben ihre Meldepflicht selbstständig aus, daher müssen diese persönlich erscheinen oder sich per Vollmacht vertreten lassen.
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland, so ist eine dieser Wohnungen Ihre Hauptwohnung. Hauptwohnung ist
wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben: die vorwiegend benutzte Wohnung der Familie oder der Lebenspartnerschaft. Dies gilt auch, wenn Sie nur vorübergehend getrennt von Ihrer Familie oder Ihrem Lebenspartner wohnen.
wenn Sie verheiratetet sind oder in Lebenspartnerschaft leben und dauernd getrennt wohnen: Ihre vorwiegend benutzte Wohnung.
wenn Sie minderjährig sind: die vorwiegend benutzte Wohnung Ihrer Eltern oder Pflegeeltern. Leben diese getrennt, ist Hauptwohnung die Wohnung, in der Sie vorwiegend wohnen.
Erst wenn sich die vorwiegend benutzte Wohnung nicht zweifelsfrei bestimmen lässt, ist auf den Schwerpunkt der Lebensbeziehungen abzustellen. Anhaltspunkte dafür sind zum Beispiel die Art der Wohnung, persönliche Bindungen, gesellschaftliche und kommunalpolitische Aktivitäten sowie die Mitgliedschaft in Vereinen und anderen Organisationen.
Bemerkung
Persönliche Vorsprache ist grundsätzlich erforderlich.