Inhalt anspringen
Kassen- und Steueramt

Zweitwohnungsteuer

Seit dem 1. Januar 2016 erhebt die hessische Landeshauptstadt eine Zweitwohnungsteuer. Hintergrund der Einführung ist insbesondere die finanzielle Beteiligung aller in Wiesbaden Wohnenden an den Infrastrukturkosten der Stadt wie zum Beispiel ÖPNV, Kitas, Theater, Straßen und so weiter, die zwar allen Einwohnerinnen und Einwohnern zur Verfügung stehen, aber über den kommunalen Finanzausgleich nur von in Wiesbaden mit Hauptwohnsitz angemeldeten Einwohnerinnen und Einwohnern finanziert werden.

Die Städte und Gemeinden in Hessen können in eigener Zuständigkeit und rechtlicher sowie kommunalfinanzpolitischer Eigenverantwortung entscheiden, ob und in welchem Umfang sie Zweitwohnungsteuer erheben wollen. Eine Pflicht zur Erhebung der Zweitwohnungsteuer besteht nicht. Besteuert wird das Innehaben einer weiteren Wohnung (Zweit- bzw. Nebenwohnung) neben einer Hauptwohnung.

In der Regel betrifft dies alle Personen, die im betreffenden Ort eine Wohnung bezogen und diese als Nebenwohnung gemeldet haben. Ob die Wohnung gemietet ist oder vom Eigentümer selbst bewohnt wird, spielt dabei keine Rolle, ebenso nicht die Frage, ob sich die Hauptwohnung am selben Ort befindet.

Ausnahmen:
Generell von der Zweitwohnungsteuer befreit sind nicht dauernd getrennt lebende Verheiratete, die aus beruflichen Gründen eine Nebenwohnung unterhalten.

Hinweis: Sie sind verpflichtet, Ihre Zweitwohnung bei der zuständigen Behörde anzumelden.
Die Anmeldung auf der Meldestelle gilt dabei gleichzeitig als steuerliche Anmeldung.

Nach Ihrer Anmeldung bekommen Sie die Steuererklärung für die Zweitwohnungsteuer von uns zugeschickt. 

Zweitwohnungsteuer

Anschrift

Hasengartenstraße 25
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

ÖPNV: Haltestelle Hasengartenstraße, Buslinie 27.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

Merkliste

Erläuterungen und Hinweise