Hauptamt
Ausländische Personenstandsfälle nachbeurkunden (Ortsverwaltungen)
Eine Nachbeurkundung eines im Ausland erfolgten Personenstandsfalles (Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft oder Sterbefall) ist im deutschen Personenstandsregister möglich. Nachbeurkundet werden die Personenstandsfälle von Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder unter das deutsche Recht fallen.
Für Auslandsbeurkundungen sollten Termine vereinbart werden. Terminanfragen sind an die unten genannte E-Mail-Adresse oder direkt an die jeweilige Ortsverwaltung zu stellen.
Gebühren
Zahlungsarten
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Organisationseinheiten
Ausländische Personenstandsfälle nachbeurkunden (Ortsverwaltungen)
Anschrift
Rathaus
Schlossplatz 6
65183 Wiesbaden
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Postanschrift
Postfach 3920
65029 Wiesbaden
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Anreise
Hinweise zum ÖPNV
Haltestelle Dern'sches Gelände, Luisenplatz und Wilhelmstraße.
Angaben zur Barrierefreiheit
- Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
- Das WC ist barrierefrei zu erreichen