Hinweise zum Benutzen der Internet-Seite wiesbaden.de
Erklärung zur Barriere-Freiheit für www.wiesbaden.de
Das ist die Erklärung zur Barriere-Freiheit für.
- Die Internet-Seite www.wiesbaden.de
- Für weitere Internet-Seiten, die dazu-gehören.
Die Landes-Hauptstadt Wiesbaden muss ihre Internet-Seiten
barriere-frei machen.
Sie beachtet dabei die Regeln aus diesem europäischen Recht:
EU 2016/2102.
Das betrifft auch die Internet-Seiten für das Handy.
Bei unseren Internet-Angeboten beachten wir diese
Gesetze und Regeln:
- Hessisches Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
- Hessische Verordnung über barriere-freie
Informations-Technik.
Diese Erklärung ist gültig für die Internet-Seite www.wiesbaden.de
Und für Unter-Seiten, die zu dieser Internet-Seite gehören.
Diese Erklärung ist nicht gültig für Angebote und Dienste
von anderen Anbietern.
Die Regeln zur Barriere-Freiheit stehen:
- Im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz in Paragraf 3, Absatz 1 bis 4.
- In der Barriere-freien Informations-Technik-Verordnung in Paragraf 4.
Grundlage für diese Regeln ist Paragraf 12 d vom
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.
1. So werden die Regeln im Moment beachtet
Die Landes-Hauptstadt Wiesbaden arbeitet daran:
Damit alle Regeln zur Barriere-Freiheit beachtet werden.
Die meisten Regeln werden beachtet.
Aber es gibt einige Ausnahmen.
Dazu steht mehr unter
Nicht-barriere-freie Inhalte
2. Nicht-Barriere-freie Inhalte
Einige Bereiche von der Internet-Seite sind noch nicht richtig barriere-frei.
Diese Fehler und Mängel gibt es noch:
- Manche PDF-Dokumente sind noch nicht barriere-frei.
Zum Beispiel Papiere oder Protokolle.
- Manchmal gibt es Videos auf der Internet-Seite.
Diese Videos sind manchmal nicht barriere-frei.
- Manchmal verändert sich das Hintergrund-Bild von der Internet-Seite.
Dann ist der Unterschied zwischen Hell und Dunkel zu un-deutlich.
Und man kann diese Flächen nicht gut an-klicken:
-
- Logo von der Landes-Hauptstadt.
- Menü.
- Manche Texte eignen sich nicht zum Beschreiben von Bildern.
- Manche Links führen zu Inhalten, die nicht barriere-frei sind.
3. Infos zu dieser Erklärung
Diese Erklärung ist vom 25. Februar 2025.
Daran wird immer weiter geschrieben.
Neue Infos werden dazu-geschrieben:
Damit die Erklärung immer auf dem neuesten Stand ist.
Für diese Erklärung wurde mit einem Papier gearbeitet.
Darin wurde die Internet-Seite auf Barriere-Freiheit geprüft.
Es wurde geprüft, ob die Regeln aus der BITV 2.0 beachtet werden.
Die Prüfung hat die Landes-Hauptstadt Wiesbaden in Auftrag gegeben.
Die Prüfung hat die Firma gemacht, die an der Internet-Seite arbeitet.
Die Barriere-Freiheit wurde mit diesem Selbst-Test geprüft:
https://studio.bitvtest.de/ (Öffnet in einem neuen Tab)
Weitere Infos zur Barriere-Freiheit gibt es seit dem Selbst-Test vom 11. Februar 2025.
4. Kontakt-Daten und das Melden von Barrieren
Wenn Sie auf dieser Internet-Seite Barrieren finden:
Dann schicken Sie bitte ein E-Mail an:
Bitte schreiben Sie uns auch:
→ Wenn Sie Vorschläge zur Barriere-Freiheit haben.
→ Wenn Sie Fragen haben.
→ Wenn Sie Hilfe brauchen.
Sie können uns auch gern anrufen.
Oder sie melden sich bei uns per Post.
Das sind unsere Kontakt-Daten:
Wiesbaden Congress & Marketing GmbH
wiesbaden.de-Redaktion
Postfach 3840
65028 Wiesbaden
Telefon: 0611 1729750
E-Mail: wiesbaden.deredaktionwicmde
Melden einer Barriere
5. Durchsetzungs-Verfahren
Sie können prüfen lassen:
Die Regeln für Barriere-Freiheit werden beachtet.
Diese Prüfung heißt Durchsetzungs-Verfahren.
Wenn Sie finden:
Die Inhalte von dieser Internet-Seite sind nicht barriere-frei.
Dann können Sie eine Stelle darüber informieren.
Die Angaben zu dieser Stelle finden Sie unter Punkt 4.
Wir bemühen uns um eine schnelle Antwort auf Ihre Anfrage.
Wenn Sie 4 Wochen nach Ihrer Anfrage keine Antwort haben:
Dann melden Sie sich bei der Landes-Beauftragten für barriere-freie IT.
Sie ist zuständig für barriere-freie Internet-Seiten.
Sie arbeitet beim Regierungs-Präsidium in Gießen.
Sie leitet dort die
Durchsetzungs‐ und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik.
Sie kümmert sich um Ihre Anfrage.
Dort melden Sie sich bitte auch:
Wenn Sie mit unserer Antwort auf Ihre Anfrage nicht zufrieden sind.
Kontakt-Daten der Landes-Beauftragten für barriere-freie IT:
Regierungspräsidium Gießen
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landgraf‐Philipp‐Platz 1−7
35390 Gießen
Telefon: 0641 3032901
Fax: 0611 32764 4036
E‐Mail: lbitrpgi.hessende
Internet: https://rp‐giessen.hessen.de (Öffnet in einem neuen Tab)
Die Fach-Aufsicht über die Stelle hat das
Hessische Ministerium für Soziales und Integration (Öffnet in einem neuen Tab)