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Wohnen und Bauen

Bauleitplanung

Die Bauleitplanung ist das wichtigste Planungswerkzeug zur Lenkung und Ordnung der städtebaulichen Entwicklung einer Gemeinde. Sie wird in einem zweistufigen Verfahren vollzogen, das im Baugesetzbuch (BauGB) geregelt ist. Für die Aufstellung der Bauleitpläne sind die Gemeinden zuständig.

In der Grafik sind mit einer schwarzen durchgängigen Linie zwei Hände dargestellt, die einen Plan zeichnen
Bauleitplanung

Zum einen wird als vorbereitender Bauleitplan der Flächennutzungsplan (FNP) für das gesamte Stadtgebiet aufgestellt. Dieser Plan beinhaltet die bestehenden und die geplanten Nutzungen für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Landwirtschaft und den Naturschutz, für einen Zeitraum von zehn bis 15 Jahren.

Zum anderen werden Bebauungspläne als verbindliche Bauleitpläne für Teile des Stadtgebietes aufgestellt. Der Bebauungsplan enthält vor allem die rechtsverbindlichen Festsetzungen über Art und Maß der baulichen Nutzung. Innerhalb seines Geltungsbereiches werden somit die Vorgaben aus dem Flächennutzungsplan konkretisiert.

Ergänzend können Satzungsverfahren, zum Beispiel für Gestaltungsregeln, durchgeführt oder zur Sicherung der Planung Veränderungssperren erlassen werden.

Informationen zu den Verfahren finden Sie im Bauleitplanungsportal des Stadtplanungsamts.

Stadtplanungsamt

Anschrift

Gustav-Stresemann-Ring 15
65189 Wiesbaden

Postanschrift

Postfach 3920
65029 Wiesbaden

Hinweise zum ÖPNV

Haltestelle Statistisches Bundesamt; Buslinien 16, 27, 28, 37, 45, X26, 262

Öffnungszeiten

Um Terminvereinbarung wird gebeten.

Angaben zur Barrierefreiheit

  • Ein barrierefreier Zugang ist vorhanden
  • Das WC ist barrierefrei zu erreichen

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