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Hilfe in anderen Lebenslagen erfragen

Menschen in einer besonderen Lebenssituation infolge von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, hohem Alter oder bei besondern sozialen Schwierigkeiten, die Unterstützung benötigen, können Leistungen zur Überwindung dieser Bedarfslagen beanspruchen. Die Leistungserbringung ist einkommens- und vermögensabhängig.

Hinweise

Die Zuständigkeit der Sachbearbeitung richtet sich nach dem Wohnort der Antragstellerin/des Antragstellers. Sie kann dem Merkblatt "Standorte der Sozialhilfe" entnommen werden.