Existenzsichernde Leistungen in besonderen Wohnformen nach dem SGB XII
Menschen in besonderen Wohnformen (frühere stationäre Einrichungen der Eingliederungshilfe) erhalten existenzsichernde Leistungen nach dem Sozialgesetzbuches Teil XII (SGB XII), wenn das vorhandene Einkommen und Vermögen nicht ausreicht, ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln zu sichern.
Kontakt
Telefon | 0611 31-5836 |
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Telefax | 0611 31-3599 |
E-Mail-Adresse | besondere-wohnformenwiesbadende |
Unterlagen
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Personalausweis / Reisepass
- Nachweis Krankenversicherung
- Mietbescheinigung des Leistungsnanbieters
- Wohn- und Betreuungsvertrag mit dem Leistungsanbieter
- Rentenbescheide über alle Rentenleistungen oder Nachweis, dass kein Rentenanspruch besteht, letzte Rentenauskunft
- Bankverbindung und Kontoauszüge der letzten drei Monate
- Schwerbehindertenausweis (sofern vorhanden)
- Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate (sofern vorhanden)
- Sparbücher (sofern vorhanden)
- Lebensversicherungspolicen und Policen sonstiger Versicherungen (sofern vorhanden)
- Nachweise über sonstiges Einkommen und Vermögen (sofern vorhanden)
- Bescheid über Gewährung von Wohngeld (sofern vorhanden)
- Kfz-Schein (sofern vorhanden)
Hinweise
Persönliche Vorsprache nur nach Terminvereinbarung.
Formulare
- Antrag auf existenzsichernden Leistungen in besonderen Wohnformen nach dem SGB XIIHinweis: Die Funktionen der Schaltflächen im Antrag stehen im Browser und auf mobilen Endgeräten nicht zur Verfügung. Nutzen Sie daher den kostenlosen Acrobat Reader. Sollten Sie keine Möglichkeit haben, den Acrobat Reader zu verwenden, können Sie auch den digitalen Briefkasten verwenden.