Lebensmittelunternehmer – Hilfe zur Eigenkontrolle
Jeder Unternehmer, sowie alle Mitarbeiter, die mit Lebensmitteln in irgendeiner Form in Berührung kommen, unterliegen einer besonderen Sorgfaltspflicht gegenüber dem Endverbraucher und sich selbst. Um eine größtmögliche Sicherheit für den Verbraucher zu gewährleisten und ihn so vor gesundheitlichen Gefahren, Täuschung, Ekelerregung und anderen Beeinträchtigungen zu schützen, fordern die Gesetzgeber ein gewisses Maß an Eigenmaßnahmen durch den Lebensmittelunternehmer.
Diese auf den Grundsätzen des HACCP-Konzeptes (Hazard Analysis and Critical Control Points) basierenden Anforderungen, stützen sich unter anderem auf die Verordnung EG 852/2004 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Diese Anforderungen können von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich sein und richten sich ganz nach der jeweiligen Betriebsart, des Produkt- und Verbraucherrisikos, der Art der Vermarktung, der Vertriebswege, sowie vielen anderen Gesichtspunkten. Stand: April 2015.
Um Lebensmitelunternehmern hierfür eine gewisse Hilfestellung geben zu können, bietet das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz diverse Vorlagen an, die diese in der vorgegebenen oder in angepasster Form für den Betrieb zur Eigenkontrolle verwenden können.
Kontakt
Telefon | 0611 89077-0 |
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Telefax | 0611 89077-49 |
E-Mail-Adresse | veterinaeramtwiesbadende |
Rechtsgrundlagen
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB)