Lebensmittelhygiene auf Märkten, Volks- Straßen- und Vereinsfesten
Jeder, der auf Märkten, Volks- und Straßenfesten oder ähnlichen Veranstaltungen einen Stand betreiben und dort Lebensmittel gewerbsmäßig in den Verkehr bringen will, ist verpflichtet, die Anforderungen an den hygienischen Umgang mit Lebensmitteln zu beachten. Dazu gehören sowohl persönliche als auch bauliche Voraussetzungen. Letztere sind in einem Informationsblatt zusammengefasst und werden in der Regel der Schankerlaubnis beigefügt.
Kontakt
Telefon | 0611 89077-0 |
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Telefax | 0611 89077-49 |
E-Mail-Adresse | veterinaeramtwiesbadende |
Hinweise
Die Einhaltung der Hygienevorschriften bei diesen Veranstaltungen wird von den Lebensmittelkontrolleuren des Amtes für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überwacht. Verstöße können nach der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) vom 8. August 2007 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1817) als Ordnungswidrigkeit geahndet werden, wenn die Gefahr einer nachteiligen Beeinflussung von Lebensmitteln besteht.