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Lebensmittelunternehmer – Allergen- und Zusatzkennzeichnung

Die Kennzeichnung von Lebensmitteln (auch Getränke, Süßigkeiten et cetera) ist in diversen Verordnungen geregelt. Die am 13. Dezember 2014 in Kraft getretene Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) schreibt nun auch vor, dass zusätzlich zu den bisherigen Angaben Allergene zu benennen sind.

Eine kleine Einführung und einige Beispiele zu diesem Thema findet man auf dieser Seite.

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