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Bewohnerparken – Ausnahmegenehmigungen

Die Straßenverkehrsbehörde erteilt in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen (StVO) von der Parkbevorrechtigung für Bewohner.

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8495
 0611 31-3912

Gebühren

  • Gewerbetreibende und Freiberufler gültig im Bewohnerparkgebiet des Geschäftssitzes - 200,00 Euro pro Jahr
  • Gewerbetreibende und Freiberufler für Tätigkeiten in Bewohnerparkgebieten - 200,00 Euro für ein Bewohnerparkgebiet + 15,00 Euro für jedes weitere Bewohnerparkgebiet pro Jahr
  • Privatpersonen, die Personen mit mindestens Pflegegrad 1 pflegen/betreuen, gültig im Bewohnerparkgebiet des/der zu Pflegenden – 120,00 Euro pro Jahr
  • Free Float Car-Sharing-Fahrzeuge (gültig für alle Bewohnerparkgebiete) – 35,00 Euro pro Jahr
  • Personen mit Nebenwohnsitz im Bewohnerparkgebiet - 120,00 € pro Jahr (Hinweis: Personen mit Nebenwohnungen, die sich in Ausbildung befinden, wenn ein Nachweis des Ausbildungsbetriebes vorgelegt wird und der Hauptwohnsitz nicht weiter als 100 Kilometer entfernt ist, erhalten einen Bewohnerparkausweis durch das Ordnungsamt
  • Sonstige Personen - Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand, entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
  • Stationsgebundene Car-Sharing-Fahrzeuge – 12,50 Euro pro Jahr und Bewohnerparkgebie