Ausnahmegenehmigung nach StVO beantragen
Die Straßenverkehrsbehörde erteilt in Einzelfällen Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO). Beispiele hier sind: Befahren der Busspur und der Fußgängerzone oder Parken in eingeschränken Haltverboten.
Kontakt
Telefon | 0611 31-8495 |
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Telefax | 0611 31-3912 |
E-Mail-Adresse | strassenverkehrsbehoerdewiesbadende |
Gebühren
Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand entsprechend der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
Hinweise
Ein formloser schriftlicher Antrag reicht aus. Eventuell werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ortstermine durchgeführt.