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Bewohnerparkausweis ausstellen lassen

Im Stadtgebiet Wiesbadens sind viele Parkzonen als Bewohnerparkgebiete ausgewiesen. Dort ist das Parken zu bestimmten Zeiten nur mit einem Bewohnerparkausweis erlaubt.

Um diesen zu erhalten, muss die antragstellende Person mit Hauptwohnsitz in dem Bewohnerparkgebiet gemeldet sein und ein Fahrzeug dauerhaft nutzen. Der Bewohnerparkausweis hat eine Gültigkeitsdauer von wahlweise sechs oder zwölf Monaten und muss danach neu beantragt werden.

Es besteht auch die Möglichkeit, einen Bewohnerparkausweis im Bürgerservice-Portal zu beantragen oder zu verlängern:

Online-Bewohnerparkausweis
https://ekol-web.wiesbaden.de/apa/

Kontakt

Kontaktdaten
Telefon  0611 31-8342
Telefax 0611 31-3966

Unterlagen

  • Ausweisdokument
  • Ersatzfahrzeugschein (Zulassungbescheinigung Teil I)
  • Dienstwagen: Arbeitgeberschreiben für Dienstwagen und Kfz-Schein des Dienstwagens
  • Ausweiskopie des Fahrzeugbesitzers bei Nutzungsüberlassungen
  • bisherigen (noch gültigen) Bewohnerparkausweis, falls vorhanden

Gebühren

  • 70,00 Euro für sechs Monate
  • 120,00 Euro für zwölf Monate
  • 2,00 Euro (inklusive 19 Prozent Mehrwertsteuer) selbstklebende Schutzfolie

Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14. Juli und 29. September 2022.

Eine vollständige oder anteilige Rückerstattung der für einen Bewohnerparkausweis bezahlten Gebühr ist ausgeschlossen.

Zahlungsart

Vor Ort: EC-Kartenzahlung, Kreditkartenzahlung und Barzahlungen möglich.

Bei Online-Beantragung: PayPal

Rechtsgrundlagen

§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

Hinweise

Voraussetzung

  • Sie haben Ihren amtlichen Hauptwohnsitz in einem Bewohnerparkgebiet.
  • Sie sind Halter eines Fahrzeuges, das im beantragten Bewohnerparkbezirk zugelassen ist.

Ausnahmefälle Nutzungsüberlassung /Firmenfahrzeug etc.

  • Ist die antragstellende Person nicht Halter des Fahrzeugs, ist eine Nutzungsüberlassung des Fahrzeughalters mit vorzulegen.
  • Online sind Beantragungen von Bewohnerparkausweisen mit Nutzungsüberlassung des Halters bzw. Firmenfahrzeuge sowie alle anderen Ausnahmefälle aktuell nicht möglich. Für die Ausstellung buchen Sie sich bitte einen Vorort-Termin über die Terminvereinbarungen der Zulassungsbehörde oder des Bürgerbüros.