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Unechte Magistratsverfassung

In Hessen gilt für alle Städte und Gemeinden die "unechte Magistratsverfassung". Danach gibt es zwei Organe: Die Versammlung der Stadtverordneten und den Magistrat.

Versammlung der Stadtverordneten und Magistrat

Die Stadtverordnetenversammlung ist das oberste Organ. Sie entscheidet als "Stadtparlament" über alle wichtigen Angelegenheiten und überwacht die gesamte Verwaltung. Dem Magistrat obliegen die laufenden Verwaltungsangelegenheiten. Die Stadtverordnetenversammlung kann Ausschüsse bilden, die Beratungsunterlagen vor der Entscheidung im Stadtparlament erörtern und eine Empfehlung abgeben.

Ein wichtiges Element der demokratischen Willensbildung sind die Ortsbeiräte, die innerhalb der Stadtbezirke gewählt werden. Ihre ortsbezogene Fachkompetenz fließt in die Willensbildung von Stadtverordnetenversammlung und Magistrat ein.

Das Politische Informationssystem Wiesbaden (PIWi) informiert über die Tagesordnungen, Beschlüsse und Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung, ihrer Ausschüsse und der Ortsbeiräte.

Für den Zugang zum öffentlichen Teil des PIWi ist keine Anmeldung oder Registrierung notwendig. Darüber stehen im nichtöffentlichen Teil zusätzliche relevante Informationen für Mandatsträger bereit. Der Zugang erfolgt über ein eigenes Extranet mit gesonderte Authentifizierung.

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