Sprungmarken

Wortmeldung

Stadtverordnete müssen sich bei der Sitzungsleitung (Präsidium) zu Wort melden, wenn sie in der Stadtverordnetenversammlung sprechen wollen. Erteilt wird das Wort grundsätzlich in der Reihenfolge ihrer Meldungen. Zur Geschäftsordnung erhalten die Stadtverordneten jederzeit das Wort, unterbrochen wird aber weder eine Rede noch eine Abstimmung. Der Magistrat kann sich zu jeder Zeit, ohne auf die Redeliste Rücksicht zu nehmen, in die Debatte einschalten. In der Stadtverordnetenversammlung haben Stadtverordnete und Mitglieder des Magistrats Rederecht. Zu Angelegenheiten, die die ausländischen Einwohnerinnen/Einwohner betreffen, kann einer Vertreterin/einem Vertreter des Ausländerbeirats das Wort erteilt werden; Entsprechendes gilt für Vertreter/innen des Seniorenbeirats hinsichtlich seniorenrelevanter Themen und für das Jugendparlament hinsichtlich jugendrelevanter Themen.

Anzeigen