Wahlrecht
Berechtigung zur Wahl (aktives Wahlrecht) und das Recht, sich wählen zu lassen (passives Wahlrecht). Bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung sind Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union und das Mindestalter von 18 Jahren. An der Wahl der Stadtverordneten kann teilnehmen, wer seinen Hauptwohnsitz seit mindestens drei Monaten in Wiesbaden hat. Gewählt werden können Wahlberechtigte, die ihren Hauptwohnsitz seit mindestens sechs Monaten in Wiesbaden haben. Das Nähere zum Wahlrecht ergibt sich aus den Regelungen der Hessischen Gemeindeordnung und des Kommunalwahlgesetzes. Für die Wahlen zu den Ortsbeiräten gelten dieselben Vorschriften. Jedoch muss der Wohnsitz im Ortsbezirk liegen.