Wahlperiode
Die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte werden bei der Kommunalwahl für fünf Jahre gewählt. Die Wahlzeit beginnt jeweils am 1. April nach der Wahl. Diesen Zeitraum bezeichnet man als Wahlperiode. Zu Beginn einer neuen Wahlperiode konstituieren sich die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte jeweils neu. Von der Wahlperiode ist die Amtszeit der hauptamtlichen Magistratsmitglieder zu unterscheiden.