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Veröffentlichung

Bestimmte Angelegenheiten muss die Stadt immer öffentlich bekannt machen. Das Bekanntmachungsorgan, die örtliche Presse, ist in der Hauptsatzung festgelegt. Förmlich bekannt gemacht werden müssen z. B. Satzungen, Einladungen zu Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und ihren Ausschüssen oder zu Sitzungen der Ortsbeiräte.

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