Verhältniswahl
Bei der Kommunalwahl vorgeschriebenes Wahlverfahren. Das Stimmenverhältnis bei der Wahl entscheidet darüber, wie die 81 Sitze der Stadtverordnetenversammlung auf die Parteien und Gruppierungen verteilt werden, die an der Wahl teilgenommen haben, wobei die Prozentsätze auf ganze Sitze umgerechnet werden. Üblich ist derzeit das Berechnungsverfahren von Hare-Niemeyer. Die Verhältniswahl ist eine Listenwahl. Dieses Wahlsystem gilt bei Wahlen in der Stadtverordnetenversammlung grundsätzlich immer dann, wenn mehrere gleichartige, aber unbesoldete Sitze gleichzeitig zu besetzen sind (z. B. Wahl der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder) (Gegensatz: Mehrheitswahl).