Tagesordnung
Zu allen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung erstellt die Stadtverordnetenvorsteherin/der Stadtverordnetenvorsteher eine Tagesordnung. Sie enthält alle Punkte, über die beraten werden soll, und ist der Arbeitsplan für die kommende Sitzung. Die Tagesordnung muss öffentlich bekannt gemacht werden und den Stadtverordneten mit der Ladung zur Sitzung zugestellt werden. Nur in Ausnahmefällen (Dringlichkeit) ist es möglich, noch während der Sitzung zusätzliche Punkte in die Tagesordnung aufzunehmen.
Die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung untergliedert sich in die Teile I – IV. Die Tagesordnung I enthält die aktuellen Anträge der Fraktionen oder auch einzelner Stadtverordneter. Die Anträge werden regelmäßig intensiv beraten. Die Fraktionen können Beratungsgegenstände der Tagesordnungen II, III oder IV auf die Tagesordnung I umsetzen, um auch diese ausführlich beraten zu können. Über die Tagesordnung II wird „en bloc“, also ohne Aufruf von einzelnen Punkten, abgestimmt, da alle Punkte vorher bereits in den Fachausschüssen beraten wurden. Über die Punkte der Tagesordnung III stimmen die Stadtverordneten ohne Aussprache einzeln ab. Auch diese Punkte sind in den Fachausschüssen beraten worden; sie sind aber von besonderer Wichtigkeit (Satzungen, Bebauungspläne usw.). Die Tagesordnung IV enthält alle Punkte, die nichtöffentlich beraten werden. Sollte eine Fraktion eine Einzelberatung von Punkten der Tagesordnung IV wünschen, so wird diese Beratung am Ende der Sitzung nichtöffentlich stattfinden; falls nicht, wird einzeln über die Punkte ohne weitere Aussprache abgestimmt.
Die Tagesordnung von Ausschüssen werden in der Regel in entsprechender Weise untergliedert (öffentlich – nichtöffentlich, Abstimmung einzeln – en bloc).
Hinter den meisten Tagesordnungspunkten findet sich eine sog. „DL-Nummer“. Diese verweist auf die Drucksachenliste (DL).