Stadtverordnetenvorsteherin/Stadtverordnetenvorsteher
Der Stadtverordnetenvorsteher/die Stadtverordnetenvorsteherin führt den Vorsitz in der Stadtverordnetenversammlung und zugleich im Ältestenausschuss. Er/sie gehört der Stadtverordnetenversammlung an und wird von ihr für die laufende Wahlperiode gewählt. Er/sie repräsentiert die Stadtverordnetenversammlung in der Öffentlichkeit und nimmt als „erste/r Bürger/in der Stadt“ zahlreiche protokollarische Aufgaben wahr. Sie/er ist bei der gesamten Amtsführung zur Neutralität verpflichtet. Es entspricht parlamentarischem Brauch, dass die größte Fraktion (nicht unbedingt zugleich die politische Mehrheit) die Stadtverordnetenvorsteherin/den Stadtverordnetenvorsteher stellt.