Stadtverordnete
Stadtverordnete sind die Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung. Sie sind ehrenamtlich Tätige, die bei den Kommunalwahlen von den Bürgerinnen und Bürgern in die Stadtverordnetenversammlung gewählt werden. Das Gesetz schreibt vor, dass sie von Aufträgen und Weisungen ihrer Wählerinnen und Wähler unabhängig sein müssen. Da sie ihre Entscheidungen frei und nur aufgrund ihrer Überzeugung treffen sollen, dürfen sie auch nicht abhängig vom Magistrat sein, den sie gerade kontrollieren sollen. Städtische Beschäftigte können daher keine Stadtverordneten werden. Stadtverordnete können Anträge und Anfragen stellen und haben Stimmrecht in der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen, denen sie angehören. Stadtverordnete sind fast immer in einer Partei (oder Wählergruppierung) tätig. Wer Mitglied der Stadtverordnetenversammlung werden will, muss auf der Liste einer Partei oder Wählergruppierung kandidieren.