Stadträtin/Stadtrat
Hauptamtliche und ehrenamtliche Beigeordnete tragen den Titel „Stadträtin“ oder „Stadtrat“. Alle Stadträtinnen/Stadträte haben Sitz und Stimme im Magistrat. Sie werden, mit Ausnahme der/des direkt gewählten Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters, von der Stadtverordnetenversammlung gewählt.