Sachverständige
Die Ausschüsse der Stadtverordnetenversammlung können zu ihren Beratungen Sachverständige und von der anstehenden Entscheidung Betroffene hinzuziehen. Außerdem sind auch Anhörungen möglich. Der Ausschuss lädt dazu Sachverständige ein, die ihre Stellungnahmen abgeben und für Fragen der Stadtverordneten zur Verfügung stehen.