Redezeit
Nach der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für Stadtverordnete grundsätzlich drei Minuten. In den folgenden Fällen gilt eine abweichende Redezeit:
a) Begründung von Anträgen (auch Alternativanträgen): 8 Minuten
b) Begründung von Änderungs- oder Ergänzungsanträgen: 5 Minuten
c) Begründung von Geschäftsordnungsanträgen: 3 Minuten
d) erste Erwiderung auf den Antrag einer anderen Fraktion: 5 Minuten
e) erster Redebeitrag bei verbundener Beratung (außer Antragsbegründung): 5 Minuten
f) erster Redebeitrag zu einer Magistratsvorlage und zu einem Bericht: 5 Minuten
g) Berichterstattung: 8 Minuten
Fraktionslosen Stadtverordneten steht zur Begründung eigener Anträge (auch Alternativanträge) eine Redezeit von acht Minuten zur Verfügung. Mitglieder des Magistrats unterliegen keiner Redezeitbeschränkung.