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Redezeit

Nach der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit für Stadtverordnete grundsätzlich drei Minuten. In den folgenden Fällen gilt eine abweichende Redezeit:

a) Begründung von Anträgen (auch Alternativanträgen): 8 Minuten

b) Begründung von Änderungs- oder Ergänzungsanträgen: 5 Minuten

c) Begründung von Geschäftsordnungsanträgen: 3 Minuten

d) erste Erwiderung auf den Antrag einer anderen Fraktion: 5 Minuten

e) erster Redebeitrag bei verbundener Beratung (außer Antragsbegründung): 5 Minuten

f) erster Redebeitrag zu einer Magistratsvorlage und zu einem Bericht: 5 Minuten

g) Berichterstattung: 8 Minuten

Fraktionslosen Stadtverordneten steht zur Begründung eigener Anträge (auch Alternativanträge) eine Redezeit von acht Minuten zur Verfügung. Mitglieder des Magistrats unterliegen keiner Redezeitbeschränkung.

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