Präsidium
Die Stadtverordnetenversammlung wählt ein Präsidium. Gemeinsam mit der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher bilden weitere Stadtverordnete das Präsidium der Stadtverordnetenversammlung. Neben der Unterstützung der Stadtverordnetenvorsteherin/des Stadtverordnetenvorstehers bei der Sitzungsleitung nehmen die Präsidiumsmitglieder viele Repräsentationspflichten wahr. Die Anzahl der Stellvertreter/innen (derzeit vier) ist in der Hauptsatzung geregelt.