Sprungmarken

Persönliche Bemerkungen oder Erklärung

Nach Abschluss eines Tagesordnungspunktes können Stadtverordnete eine persönliche Bemerkung abgeben. Sie dürfen dabei jedoch nicht zum eigentlichen Thema sprechen, sondern können nur persönliche Angriffe zurückweisen, eigene Ausführungen berichtigen oder missverstandene Auffassungen der vorangegangenen Ausführungen richtig stellen.

Auch zu allgemeinen Erklärungen können sich Stadtverordnete außerhalb der Tagesordnung melden. Die Erklärung müssen sie der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher jedoch vorher schriftlich mitteilen. Die Redezeit ist auf fünf Minuten begrenzt.

Anzeigen