Ortsvorsteherin/Ortsvorsteher
Der/die Ortsvorsteher/in führt den Vorsitz im Ortsbeirat, leitet die Sitzung, lädt dazu ein und vertritt das Gremium nach außen und übt das Ordnungs- und Hausrecht im Ortsbeirat aus. Er/sie wird in der ersten Sitzung einer neuen Wahlperiode von den Mitgliedern des Ortsbeirates gewählt.