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Öffentlichkeit

Eine funktionierende Demokratie verlangt die Öffentlichkeit der Entscheidungsprozesse in der Stadtverordnetenversammlung, den Ausschüssen und den Ortsbeiräten. Die Sitzungen dieser Gremien sind grundsätzlich öffentlich, d. h., jedermann kann jederzeit die Sitzungen beobachten, soweit Platz in den Sitzungsräumen bzw. auf der Tribüne vorhanden ist. Ausgenommen sind lediglich die nichtöffentlichen Beratungen. Eine besondere Bedeutung kommt der verfassungsrechtlich gewährleisteten freien unabhängigen Presse bei der Berichterstattung über die Arbeit der städtischen Gremien zu. In der Hauptsatzung der Stadt kann festgelegt werden, dass in öffentlichen Sitzungen Film- und Tonaufnahmen der Medien mit dem Ziel der Veröffentlichung zulässig sind. Die Landeshauptstadt Wiesbaden hat hiervon keinen Gebrauch gemacht, vielmehr entscheidet die Stadtverordnetenversammlung in jedem Einzelfall gesondert.

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