Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeister
Der Oberbürgermeister/die Oberbürgermeisterin wird von den Bürgerinnen und Bürgern direkt gewählt. Er/sie steht als hauptamtliches Mitglied an der Spitze des Magistrats, bereitet die Beschlüsse des Magistrats vor, leitet dessen Sitzungen und vertritt den Magistrat nach außen, soweit es nicht um die speziellen Geschäftsbereiche der einzelnen Dezernentinnen/Dezernenten geht. Er/sie ist zugleich Dienstvorgesetzte/Dienstvorgesetzter der gesamten Stadtverwaltung. Bei Abstimmungen im Magistrat sind alle Magistratsmitglieder gleichberechtigt. Bei Stimmengleichheit gibt aber die Stimme der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters den Ausschlag. Zu den besonderen Kompetenzen gehört das Recht zur Geschäftsverteilung im Magistrat und die Befugnis, besonders eilbedürftige Entscheidungen des Magistrats allein zu treffen. Jedoch ist später der gesamte Magistrat zu informieren. Sie/er hat eine Beanstandungspflicht gegen Beschlüsse des Magistrats und der Stadtverordnetenversammlung, die geltendes Recht verletzen.