Niederlegung des Mandats
Das Mandat in der Stadtverordnetenversammlung oder im Ortsbeirat kann jederzeit niedergelegt werden. Dies ist durch einseitige persönliche Erklärung gegenüber der Wahlleitung möglich. Das Mandat geht verloren, wenn der Wohnsitz in Wiesbaden aufgegeben wird. Bei Ortsbeiratsmitgliedern reicht schon ein Umzug über die Ortsbezirksgrenzen. Den Platz nimmt dann die Person mit dem nächstbesten persönlichen Wahlergebnis des entsprechenden Wahlvorschlags ein (Nachrückerin/Nachrücker). Die Mandatsaufgabe ist nicht etwa durch Parteibeschlüsse erzwingbar, denn die Stadtverordneten und Ortsbeiratsmitglieder sind unabhängig. Bei Differenzen kann die eigene Fraktion verlassen und das Mandat dennoch behalten werden. Die Stadtverordneten oder Ortsbeiratsmitglieder sind dann fraktionslos, gehören aber weiter der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Ortsbeirat an.