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Nachrückerin/Nachrücker

Wenn aus der Stadtverordnetenversammlung bzw. dem Ortsbeirat ein Mitglied ausscheidet, tritt die Person aus demselben Wahlvorschlag an diese Stelle, die in der Reihenfolge der persönlichen Stimmenergebnisse die nächste noch nicht berufene ist. In keinem Fall ist es möglich, Mandat und Sitz vorübergehend an einen anderen abzutreten, auch nicht an Nachrückerinnen oder Nachrücker. Wenn ein Mandat vorübergehend nicht wahrgenommen wird, ruht es stattdessen.

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