Mehrheitswahl
Das System der Mehrheitswahl ist bei Wahlen innerhalb der Stadtverordnetenversammlung u. a. dann vorgeschrieben, wenn die Stadtverordnetenversammlung ein hauptamtliches Magistratsmitglied wählt. Gewählt ist dabei, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen kann (Gegensatz: Verhältniswahl).