Mehrheit
Für jeden Beschluss der Stadtverordnetenversammlung, der Ausschüsse und der Ortsbeiräte ist eine Mehrheit erforderlich. Regelmäßig genügt die einfache Mehrheit: Die Mehrzahl der gerade anwesenden Stimmberechtigten stimmt zu, einen bestimmten Beschluss zu fassen. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt. Ist im Einzelfall die absolute (qualifizierte) Mehrheit erforderlich, muss die Mehrheit der gesetzlich vorgesehenen Mitglieder eines Gremiums zustimmen, und zwar unabhängig von der Zahl der Anwesenden.
In bestimmten Angelegenheiten kann eine Zweidrittelmehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder vorgeschrieben sein (Beispiel: Dringlichkeit).