Magistrat
Der Magistrat ist die „Regierung“ der Stadt. Er besorgt die laufende Verwaltung und bereitet die Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung vor und führt diese aus. Ihm untersteht die gesamte Stadtverwaltung mit allen Ämtern. Dem Magistrat gehören hauptamtliche und ehrenamtliche Mitglieder an; die genaue Zahl ist in der Hauptsatzung festgelegt. An seiner Spitze steht die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister, die/der direkt gewählt wird.
Die Sitzungen des Magistrats sind nichtöffentlich. Die Mitglieder des Magistrats werden von der Stadtverordnetenversammlung gewählt. Man spricht hierbei von „indirekter Wahl“, weil das Volk keinen unmittelbaren Einfluss hat. Ein hauptamtliches Magistratsmitglied wird einzeln nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für sechs Jahre gewählt. Der zu besetzende Magistratsposten muss öffentlich ausgeschrieben werden. Die Wahl wird durch einen besonderen Ausschuss vorbereitet. Für die Wahl der Mitglieder des ehrenamtlichen Magistrats gelten andere Regelungen. Diese werden nur für eine laufende Wahlperiode (fünf Jahre) nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Dem Magistrat dürfen nie mehr hauptamtliche als ehrenamtliche Mitglieder angehören. An den Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung nimmt der gesamte Magistrat teil. Der Magistrat hat immer Rederecht, aber in keinem Fall darf er sich an der Abstimmung beteiligen. Magistratsmitglieder können nicht zugleich Stadtverordnete sein.