Ladung
Zu allen Sitzungen der Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse müssen fristgemäß schriftliche Einladungen an die Mitglieder dieser Gremien ergehen. Die Ladung kann bei entsprechender Einwilligung auch per E Mail erfolgen. Die Einladung beinhaltet die Tagesordnung und muss bekannt gegeben werden. Danach kann sie nicht mehr ohne weiteres erweitert werden (vgl. „Dringlichkeitsantrag“). Die Ladung ist öffentlich mitsamt der Tagesordnung in der örtlichen Presse nach den Regelungen der Hauptsatzung bekannt zu machen.