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Konstituierung

Die Stadtverordnetenversammlung konstituiert sich in ihrer ersten Sitzung einer neuen Wahlperiode; diese muss binnen eines Monats nach Beginn der Wahlzeit stattfinden. Das an Jahren älteste Mitglied (Alterspräsidentin/Alterspräsident) übernimmt die mit dieser Funktion verbundenen Aufgaben bei der Wahl der/des Vorsitzenden. Zur ersten Sitzung lädt die Oberbürgermeisterin/der Oberbürgermeister ein.

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