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Haushaltsentwurf

Bevor die Stadtverordnetenversammlung über den Haushalt des jeweils kommenden Jahres berät, erstellt der Magistrat einen Entwurf der Haushaltssatzung, in dem er die einzelnen Einnahmen und Ausgaben darstellt. Der Entwurf der Haushaltssatzung ist von der Stadtverordnetenversammlung in zwei Lesungen zu behandeln. In der ersten Lesung bringt der/die Stadtkämmerer/in den Haushaltsentwurf ein. Die zweite Lesung beginnt in einer weiteren Sitzung mit der Berichterstattung des für den Finanzbereich zuständigen Ausschusses, sodann soll eine Generaldebatte stattfinden. Die zweite Lesung endet mit der Schlussabstimmung über den Entwurf der Haushaltssatzung. Die Fachausschüsse können dem für das Finanzwesen zuständigen Ausschuss Empfehlungen zu den sie berührenden Etatpositionen geben.

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