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Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung

In der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung werden die inneren Angelegenheiten der Stadtverordnetenversammlung geregelt. Sie ist grundsätzlich für die Sitzungen des Plenums und der Ausschüsse verbindlich. Jedoch kann die Stadtverordnetenversammlung mit Zwei-Drittel-Mehrheit (= mindestens 54 Stadtverordnete) im Einzelfall von der Geschäftsordnung abweichen. Die Stadtverordnetenversammlung gibt sich ihre Geschäftsordnung selbst. In Wiesbaden wird sie nicht in Form einer Satzung erlassen, sondern hat den Charakter eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung. Sie gilt während einer Wahlperiode, weil keine Stadtverordnetenversammlung die Nachfolgerin zu einem bestimmten Ablauf zwingen kann.

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