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Geschäftsordnung der Ortsbeiräte

Aufgaben und Zuständigkeiten der Ortsbeiräte sind in einer eigenen Geschäftsordnung geregelt. Darüber hinaus gelten die „Richtlinien über die Beteiligung der Ortsbeiräte“. In vielen Verfahrensfragen gilt wegen der Querverweisung jedoch die Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung für die Ortsbeiräte, vor allem soweit sie allgemeine Regeln über den Sitzungsverlauf enthält. Die Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte wird von der Stadtverordnetenversammlung erlassen. Die Ortsbeiräte selbst könnten sie daher nicht ändern.

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