Fraktionslos
Stadtverordnete, die keiner der in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen angehören, werden als "fraktionslos" bezeichnet. Stadtverordnete können fraktionslos werden, wenn sie ihre Fraktion verlassen oder ausgeschlossen werden. Sie müssen dann ihr Mandat nicht niederlegen, sondern können sich einer anderen Fraktion anschließen oder fraktionsloses Mitglied der Stadtverordnetenversammlung bleiben.