Fraktion
Gemeindevertreter können sich zu einer Fraktion zusammenschließen. Nach der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung ist eine Fraktion ein Zusammenschluss von mindestens zwei Stadtverordneten. In den Fraktionen wird die parlamentarische Arbeit vorbereitet. Die Fraktionen wählen intern ihre Vorsitzenden, Stellvertreterinnen und Stellvertreter und weitere Mitglieder des Fraktionsvorstandes. In den Fraktionssitzungen wird das Abstimmungsverhalten zu bereits bestehenden Anträgen beraten und es werden eigene Anträge formuliert. Ob sich die Stadtverordneten den Mehrheitsbeschlüssen ihrer Fraktion beugen, ist eine Frage politischer Loyalität. Einen rechtlich verbindlichen Fraktionszwang gibt es nicht. Die Fraktionen wählen aus ihren Reihen den/die Fraktionsvorsitzende/n und deren Stellvertretung. Es bleibt den internen Regelungen einer Fraktion überlassen, welche einzelnen Aufgaben die Vorsitzenden übernehmen sollen. Die Fraktionsvorsitzenden und ihre Stellvertretung müssen der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher genannt werden.