Entschließung
Stadtverordnete und Fraktionen haben das Recht, Entschließungsanträge (oft auch „Resolution“ genannt) zu stellen. Eine Entschließung enthält keinen konkreten Handlungsauftrag an den Magistrat, sondern mit ihr legt die Stadtverordnetenversammlung meist ihre grundsätzliche Auffassung zu einer bestimmten politischen Frage dar.