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Ehrenamt

Der Begriff „Ehrenamt“ bezeichnet allgemein eine unentgeltliche Tätigkeit für die Stadt im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Ehrenamtlich Tätige erhalten allenfalls eine Aufwandsentschädigung. „Ehrenbeamtinnen“ bzw. „Ehrenbeamte“ sind beispielsweise die ehrenamtlichen Magistratsmitglieder. Stadtverordnete und Mitglieder der Ortsbeiräte sind ehrenamtlich tätig, sind aber keine Ehrenbeamte.

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