Dezernentin/Dezernent
Ein/e Dezernent/in ist ein Mitglied des Magistrats mit genau umgrenztem Aufgabengebiet innerhalb des Magistrats. Die Aufgaben und Zuständigkeiten werden im Geschäftsverteilungsplan von der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister festgelegt. Ehrenamtlichen Magistratsmitgliedern sind regelmäßig keine Dezernate zugeteilt. Sie haben jedoch gleiches Stimmrecht im Magistrat. Nach der Hessischen Gemeindeordnung darf es im Magistrat nicht mehr hauptamtliche als ehrenamtliche Mitglieder geben. Die Zahl ist in der städtischen Hauptsatzung festgelegt.