Bürgermeisterin/Bürgermeister In Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern führt die Bürgermeisterin/der Bürgermeister die Amtsbezeichnung Oberbürgermeister/in, die/der Erste Beigeordnete die Amtsbezeichnung Bürgermeister/in. Inhalte teilen Facebook Twitter WhatsApp