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Bürgerfragestunde

Außerhalb seiner Sitzung kann ein Ausschuss der Bürgerschaft die Möglichkeit geben, im Rahmen einer Bürgerfragestunde Fragen an ihn zu richten. Eine Frage ist knapp und sachlich abzufassen, sodass sofort zu erkennen ist, worüber vom Ausschuss Auskunft gewünscht wird. Die Bürgerfragestunde soll 30 Minuten nicht überschreiten. Der/die Vorsitzende des Ausschusses hat darauf hinzuwirken, dass möglichst viele verschiedene Fragesteller/innen teilnehmen können.

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