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Beschluss

Eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung bzw. eines Ausschusses ergeht in Form eines Beschlusses. Die Beschlüsse sind für Magistrat und Stadtverwaltung verbindlich und müssen von ihnen ausgeführt werden. Es gibt aber auch Beschlüsse, die nur für die Stadtverordnetenversammlung selbst Bedeutung haben (z. B. über die Tagesordnung). Andere Beschlüsse haben überhaupt keinen Adressaten, so zum Beispiel eine „Entschließung“. Damit kann die Stadtverordnetenversammlung ihre grundsätzliche Haltung zu einem bestimmten Problem darlegen, ohne dem Magistrat zugleich einen Handlungsauftrag zu erteilen.

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