Beifall auf der Tribüne
Es ist auf der Tribüne nicht erlaubt, während der Sitzung in irgendeiner Weise Einfluss auf die Beratung der Stadtverordneten zu nehmen. Beifallsbekundungen sind daher ebenso untersagt wie Missfallensäußerungen, das Zeigen von Transparenten o. ä. Wer die Sitzung "nachhaltig" stört, kann von der Stadtverordnetenvorsteherin/dem Stadtverordnetenvorsteher verwarnt oder aus dem Saal gewiesen werden. In den Sitzungen der Ausschüsse gelten diese Regeln sinngemäß ebenfalls.