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Antrag

Um einen bestimmten Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu einem Thema, das in die örtliche Zuständigkeit fällt, herbeizuführen, stellen die Fraktionen oder einzelne Stadtverordnete Anträge. Sie sind das wichtigste Instrument der Stadtverordneten, um politische Initiativen zu ergreifen. Neben einer bestimmten Forderung enthalten die Anträge fast immer eine Begründung. Findet der Antrag eine Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung, wird er zum Beschluss, den der Magistrat ausführen muss. Die Anträge sind bei der Stadtverordnetenvorsteherin /dem Stadtverordnetenvorsteher einzureichen. Wenn mehrere Anträge vorliegen, ist bei der Abstimmung eine genaue Reihenfolge einzuhalten: Liegen mehrere selbständige Anträge (Anträge von Fraktionen oder Stadtverordneten, Ausschussempfehlungen, Vorlagen) zum selben Tagesordnungspunkt vor, sind alle Anträge in der Reihenfolge ihrer Antragstellung abzustimmen, und zwar im Zusammenhang mit etwaigen zu ihnen gestellten Änderungs- oder Ergänzungsanträgen. Änderungs- oder Ergänzungsanträge sind vor der Entscheidung in der Hauptsache abzustimmen; dabei wird zunächst über den Antrag, der von dem Ursprungsantrag am weitesten abweicht, abgestimmt. Nach der Abstimmung über Änderungs- oder Ergänzungsanträge ist der Hauptantrag in der Fassung des angenommenen Änderungs- oder Ergänzungsantrages zur Abstimmung zu stellen.

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